Spiel- und Platzordnung

 

1.   Spielberechtigung                 

Spielberechtigt ist, wer im Besitz einer gültigen Magnetmarke ist.

 

2.    Spielkleidung

Es darf nur in vollständiger und anerkannter Tenniskleidung gespielt werden.

Die Plätze dürfen nur mit Tennisschuhen betreten werden.

 

3.    Spielbetrieb

3.1.   Platzbelegung

Vor Aufnahme des Spielbetriebes muss die Magnetmarke außerhalb des Spielfeldes an der dafür vorgesehenen Tafel angebracht werden. Der Spiel­anspruch gilt nur bei Anwesenheit der Magnetmarkenbesitzer.

 

3.2.   Zweite Platzbelegung

Eine erneute Platzbelegung mit veränderter Spielerzusammenstellung ist erst nach Ende der laufenden Spielzeit der noch Spielenden zulässig.

 

3.3.   Platz-Vorbehandlung

Die Plätze 4-6 müssen vor Spielbeginn gespritzt werden. Es sei denn, sie sind durch vorhergegangenen Regen stark durchnässt.

 

3.4.   Spielbetrieb

Die Uhr muss vor Spielbeginn so eingestellt werden, dass sie das Ende der zulässigen Spielzeit anzeigt. Die Spielzeit beträgt für Einzel 45 Minuten, für Doppel 60 Minuten und für die Ballwand 20 Minuten. Werden nach Ablauf der Spielzeit durch andere Spielberechtigte keine Ansprüche geltend gemacht, kann über die eingestellte Zeit hinaus gespielt werden. Magnettafel und Uhr dürfen dabei nicht verändert werden.

 

3.5.   Platz-Nachbehandlung

Nach Beendigung des Spieles sind die Plätze von Zaun- und Nachbarplatz­grenze bis zur Platzmitte schneckenförmig abzuziehen. Die Linien sind zu fegen

 

3.6.   Bespielbarkeit der Plätze

Nach starkem Regen, wenn die Plätze noch nass sind, kann nicht gespielt werden. Über die Spielbarkeit entscheidet der Vorstand oder ein Beauftragter des Vorstandes.

 

4.    Einschränkung der Spielberechtigung                                                          

4.1.   Turnierspiele haben Vorrang. Die Termine werden mindestens eine Woche vor dem Spiel durch Aushang bekannt gegeben.

 

4.2.   Forderungsspiele für die Rangliste unterliegen keiner zeitlichen Begrenzung. Bei starkem Andrang darf jedoch nicht mehr als ein Forderungsspiel zur gleichen Zeit ausgetragen werden.

 

4.3.   Trainerzeiten für individuelles Training werden allgemein bekannt gegeben. Dafür steht werktags und samstags ein von der Vorstandschaft zugewiesener Platz zeitweise zur Verfügung.

 

4.4.   Mannschafts- und Jugendtraining sind dem gesondert erstellten Plan zu entnehmen. Trainingspläne werden zu Saisonbeginn für jeden ersichtlich im Clubhaus ausgehängt.

 

5.    Platz 6 mit Ballwand

5.1.   Platz 6 darf erst belegt werden, wenn keine andere Spielmöglichkeit mehr besteht.

 

5.2.   Die Benutzungszeit der Ballwand wird auf 20 Minuten festgelegt.

 

5.3.   Spiele auf Platz 6 haben Vorrang vor der Ballwandbenutzung.

 

5.4.   Begonnenes Ballwandtraining muss nicht abgebrochen werden.

 

5.5.   Die Platzbehandlung ist wie unter Punkt 3 (Spielbetrieb) durchzuführen.

 

6.    Gastspieler

6.1.   Jeweils ein Nichtmitglied kann mit einem spielberechtigten Clubmitglied als Gast auf unserer Anlage spiele. Das TCR- Mitglied ist dafür verantwortlich, dass der Name des Gastes mit Datum und Uhrzeit in der aufgelegten Liste vor Spielbeginn eingetragen wird. Die Gastgebühr beträgt 5 € pro erwachsenem Gastspieler (3€ pro Kind unter 18 Jahren).

Beim Einzelspiel für 45 Minuten, beim Doppel für 60 Minuten.

 

6.2.   Gastspieler für einen bestimmten Zeitraum (z.B. Feriengäste) bezahlen einen festen Betrag und erhalten eine Magnetmarke.

 

6.3.   Sind die Plätze von Clubmitgliedern belegt, so haben die Gastspieler kein Anrecht auf einen Platz.

 

6.4    Nach 17.00 Uhr ist ein Gastspieler nur spielberechtigt, wenn dadurch kein Clubmitglied am Spiel gehindert wird.

 

7.    Spielverpflichtung

Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass jedes Clubmitglied - hierbei sind vor allem die besseren Spieler angesprochen - eine Spieleinladung eines anderen nicht aus­schlägt.

 

8. Kinder

Nicht spielberechtigte Kinder dürfen nicht auf die Plätze. Während des Spielbetriebes ist die Gefahr für die Kinder zu groß.

 

9.    Hunde

Für Hunde sind die Plätze gesperrt.

 

10. Beginn und Ende der Saison

Saisonbeginn und Saisonende werden jeweils vom Vorstand bekannt gegeben.

 

11. Verstöße gegen Spiel- und Platzordnung

Allen Spielern wird die Beachtung der Spiel- und Platzordnung zur Pflicht gemacht. Bei Verstößen ist der Vorstand berechtigt, Spielverbot zu verhängen. Über die Dauer entscheidet der Vorstand.

 

 

Die Platzanlage ist Eigentum aller Clubmitglieder. Die sorgsame Pflege der Anlage ist daher für alle selbstverständlich!

 

TC Rammersweier e.V.

 

Der Vorstand

08.03.1986 (geändert am 23.02.2012)

 

 

  

Zusatz zur Spiel- und Platzordnung

 

Zu Artikel 3.1.

 

An den Tennisplätzen (Platz 1) befindet sich eine Metalltafel mit folgender Einteilung:

 

 

 

 

 

 

 

Platz

 

 

 

 

 

Platz

 

 

 

 

 

1

 

2

 

3

 

4

 

5

 

6

 

I

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

II

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

III

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

IV

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Vor Beginn des Spielens werden die Magnetmarken der beiden (beim Doppel vier) Part­ner in die 1.Reiheunter einen der sechs Plätze gehängt.

 

Die nächsten Spieler hängen ihre Marken auf die noch freien Plätze. Sind alle Plätze belegt und folgen weitere Spieler, hängen diese ihre Marken in die 2.Reihe unter den Platz, der laut Uhr am schnellsten frei wird und warten auf ihren Spielbeginn.

 

Auf diese Weise können vier Reihen untereinander belegt werden.

 

Vor Spielbeginn des nächsten spielberechtigten Paares hängen diese die Marken ihrer Vorgänger zur Seite und schieben alle in Wartestellung befindlichen Marken eines Plat­zes um eine Reihe höher.

 

Alle weiteren Spieler verfahren genauso.